Dispute Consulting
Als Spezialisten auf dem Gebiet des Prozessrechts bieten wir einen umfassenden Beratungsansatz im Hinblick auf (drohende) streitige Angelegenheiten.
Prozessführung und Schiedsverfahren
Unsere Kernkompetenz liegt in der Vertretung deutscher und internationaler Unternehmen, Unternehmer, Geschäftsleiter und Investoren vor staatlichen Gerichten sowie vor nationalen und internationalen Schiedsgerichten. Dies umfasst auch Maßnahmen des einstweiligen Rechtschutzes und der Zwangsvollstreckung. Wir haben spezielle Expertise im Management von Massenverfahren sowie der Führung von Musterverfahren beispielsweise nach dem KapMuG. Unsere Gerichtspraxis umfasst die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Gerichtsurteile und Schiedssprüche sowie die Führung von Verfahren zur Aufhebung von Schiedssprüchen.
Als unabhängige Prozessrechtsboutique werden wir nicht nur regelmäßig von renommierten nationalen oder internationalen Kanzleien etwa im Falle eines bestehenden Interessenkonflikts empfohlen. Häufig werden wir von anderweitig spezialisierten Kollegen hinzugezogen, um die Prozessführung zu übernehmen oder – gegebenenfalls im Hintergrund – diese beratend vorzubereiten und zu begleiten.
Alternative Streitbeilegung
In geeigneten Fällen greifen wir auf umfassende Erfahrung mit alternativen Streitbeilegungsmechanismen (ADR) zurück, um im Rahmen gerichtlicher oder außergerichtlicher Mediation oder in speziellen Streitschlichtungs-, Adjudikations- oder Schiedsgutachterverfahren nachhaltige Lösungen zu finden.
Interdisziplinäre Einbindung von Experten
Soweit es die Fallgestaltung erfordert, arbeiten wir eng mit Spezialisten aus anderen Rechtsgebieten oder mit Experten aus anderen Bereichen zusammen. Wir stellen ein maßgeschneidertes interdisziplinäres Team zusammen oder koordinieren uns mit Ihren bewährten Beratern.
Angesichts unserer regelmäßigen Arbeit als „zugeschaltete“ Spezialisten gehört es für uns zum Tagesgeschäft, eine maximal effiziente und effektive Zusammenarbeit zu organisieren. Unsere Unabhängigkeit ermöglicht es uns, stets nur mit den für die Angelegenheit am besten geeigneten Experten oder Spezialisten zusammenzuarbeiten. Dabei können wir auf ein weitreichendes persönliches Netzwerk zurückgreifen.
Wir unterhalten ausgesprochen gute Beziehungen zu führenden Rechtsexperten und Professoren in anderen Rechtsgebieten, insbesondere im Bereich der Compliance und Corporate Governance, des Bilanz- und Steuerrechts, des Insolvenzrechts, des Arbeitsrechts und auch des Wirtschaftsstrafrechts. Weiter verfügen wir über enge persönliche Beziehungen zu führenden Praktikern und Rechtswissenschaftlern auch in ausländischen Jurisdiktionen.
Erforderlichenfalls können wir auch auf Kontakte zu führenden Praktikern aus dem Bereich der Betriebswirtschaft sowie der Schadensermittlung zurückgreifen. Und soweit es die mediale Aufmerksamkeit Ihres Falles gebietet, koordinieren wir gemeinsam mit erfahrenen Medien- und Kommunikationsberatern eine umfassende Strategie.
Vertragsgestaltung im Hinblick auf potenzielle Streitthemen
Mit unserer langjährigen Erfahrung in streitigen Angelegenheiten unterstützen wir Sie bereits im Rahmen der Vertragsgestaltung.
Wir gestalten effiziente Streitbeilegungsklauseln. Etwa eine individuell ausgearbeitete Schiedsklausel, die einen möglichen Rechtsstreit an ein geeignetes Schiedsgericht bzw. eine geeignete Schiedsinstitution verweist. Oder eine Schiedsgutachterklausel, welche die Lösung potenzieller Meinungsverschiedenheiten in geeigneter Weise in die Hände eines unabhängigen Experten legt. Wir beraten auch bei der Auswahl geeigneter Schiedsrichter oder Schiedsgutachter.
Wir identifizieren schon im Entwurfsstadium unklare oder streitträchtige Regelungen und helfen Ihnen dabei, Ihre Interessen schon beim Vertragsschluss durchzusetzen.
Strategische Beratung in streitgeneigten Situationen
Wir bereiten Sie frühzeitig auf drohende oder mögliche Streitigkeiten vor.
Wir sorgen dafür, dass sie rechtlich informiert in schwierige Verhandlungssituationen gehen, um Ihre Optionen zu kennen und frühzeitig die richtigen Weichen zu stellen. Auch anlässlich konfliktträchtiger Haupt- oder Gesellschafterversammlungen oder Sitzungen des Aufsichtsrats und problematischer Beschlusslagen treffen wir mit Ihnen Vorbereitungen. Um im Ernstfall schnell und entschieden handeln zu können und beispielsweise Maßnahmen des einstweiligen Rechtsschutzes zu ergreifen oder solchen zuvorzukommen.
Rechtsgutachterliche Konfliktbewertung/Second Opinion
Wir prüfen und bewerten bestehende Konfliktlagen bzw. behauptete Rechtsansprüche auch rechtsgutachterlich. Auch in Form sog. „Second Opinions“, wie sie häufig von Versicherern eingeholt werden.
Wir klären Sachverhalte, bewerten die Chancen und Risiken eines gerichtlichen Vorgehens bzw. einer gerichtlichen Inanspruchnahme und erstellen eine detaillierte Risiko- und Kostenanalyse.
Ebenso erstellen wir in ausländischen Verfahren gutachterliche Stellungnahmen zu Fragen des deutschen Rechts einschließlich des internationalen Privatrechts.
Untersuchung interner Vorgänge und abgeschlossener Verfahren
Auch retrospektiv untersuchen wir interne Vorgänge und abgeschlossene Rechtsstreitigkeiten.
Wo ein Verdacht auf Rechtsverstöße im oder aus dem Unternehmen heraus besteht, begleiten wir interne Untersuchungen und erarbeiten rechtliche Analysen oder Stellungnahmen. An der Schnittstelle zum Strafrecht binden wir gegebenenfalls Experten ein und koordinieren die Untersuchungen mit Strafverfolgungs- oder Aufsichtsbehörden.
Ebenso analysieren wir ganz oder teilweise abgeschlossene streitige Verfahren im Hinblick auf aufgetretene Schwierigkeiten und deren Ursachen und Folgen.
Auf dieser Basis erarbeiten wir Handlungsempfehlungen für die Zukunft. Wir unterbreiten Optimierungsvorschläge für Ihre internen Prozesse. Im Falle zu Tage getretener Fehlverhalten Dritter unterstützen wir Sie bei der Geltendmachung von Regressansprüchen und decken dabei auch die allfälligen versicherungsrechtlichen Themen ab.